Rauchregelung am Arbeitsplatz: Ein Gewinn für alle
Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, das am 1. Mai 2010 in Kraft getreten ist, nimmt auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in die Pflicht. So muss am Arbeitsplatz dafür gesorgt werden, dass alle Mitarbeitenden vor dem Passivrauchen geschützt sind.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, eine massgeschneiderte Raucherregelung für Ihr Unternehmen zu erarbeiten und eine gemeinsame firmeninterne Handlungsstrategie zu entwickeln. Ziel: eine Regelung, die ein Gewinn für alle ist – die Firma als Ganzes sowie alle Mitarbeitenden, ob Rauchende oder Nichtrauchende.
Unsere Dienstleistungen:
- Wir begleiten Sie bei der Planung Ihrer Vorhaben im Bereich Raucherregelungen.
- Wir liefern Ihnen Informationen zum Thema (Nicht-)Rauchen.
- Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen zielführende Handlungsstrategien.
